Samstag, 18. Juni 2022
Meine Antwort
Sehr geehrt Frau Stamm-Fibich,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8.6.2022, welches ich aber als sehr rechtsfehlerhaft ansehe.

Ich empfinde die Hilfen des Staates nicht als unzureichend, sondern es gab in über vierzehn Jahren keine.

Daß meine Klage nach dem OEG seit 2010 beim SG/LSG liegt, dürfte für Sie leicht feststellbar sein. Warum ist die unterblieben?

Der Angriff durch die Polizisten auf mich war geplant und vorsätzlich sowie heimtückisch. Trotzdem wird mir jede Hilfe verweigert -

seit vierzehn Jahren.

Offenkundig hat man auch in der Bundesregierung Art. 2 GG nicht verstanden. Opfern ist zu helfen.

Da Verfahren nach dem OEG böswillig verschleppt werden, muß die Bundesregierung tätig werden.

Die Verfahren müssen zeitnah entschieden werden, ansonsten reichen Entschädigungen nach dem

Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren nicht aus. Auch die Richter sollten persönlich haften,

für das, was sie ihren Mitmenschen antun.

Es muß Fonds geben, die der Bürokratie entzogen werden. Ich habe jedenfalls keine Hilfe vom

Bundestag bekommen, obgleich meine Lage dort seit vielen Jahren bekannt ist.

Daß Reformen im sozialen Entschädigungsrecht anstehen, dürft Frau Passin zu verdanken sein.

Deutschen Politikern mit Sicherheit nicht. Es zeigt aber auch, daß es Defizite gab und wohl auch noch

geben wird.

Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete.

Viele Grüße

Horst Murken

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